Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden,
dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens
keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren,
unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
DAS HEILPRAKTIKERGESETZ FINDET DESWEGEN KEINE ANWENDUNG.
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken.
Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.
DER HEILER IST DAFÜR VERANTWORTLICH, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und
geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.
Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom
Heiler aufklärende Hinweise.
WICHTIGER HINWEIS!
Ich bin kein Arzt, ich darf keine Diagnosen stellen,
Ich kann, will und darf keine ärztliche Behandlung nicht ersetzen.
Energetisches und Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und
ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker.
Diese soll auf keinen Fall abgebrochen oder verändert werden.
Bitte sehen Sie diese Anwendungen daher nur ergänzend zu diesen Maßnahmen!
Am Weglanger 37 | 0176 - 34485105 |
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